Hauptuntersuchung TÜV

Präzise Prüfungen für Ihre Sicherheit. Unser Anspruch ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen mit der höchst möglichen Qualität. Folgende Punkte werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bei der Hauptuntersuchung geprüft:

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Wir bieten Ihnen mehr, als Sie es gewohnt sind. Unsere Philosophie ist es, Sie, den Kunden, in den Mittelpunkt zu stellen. Unsere Prüfstellen werden Ihren TÜV-Besuch bestimmt noch angenehmer machen.

Nicht nur das, Sie können auch während der Hauptuntersuchung dabei sein. Sie können auch in aller Ruhe einen guten Kaffee genießen und den Prüfablauf direkt verfolgen.

Bei Bedarf erläutern Ihnen unsere Prüfingenieure bei der Besichtigung Ihres Fahrzeugs die technischen Details.

Bremsanlagen

Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben etc.

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Lichttechnische Einrichtungen

Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc.

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Sichtverhältnisse

Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer etc.

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Rad-/Reifenkombination

Schäden, Profiltiefe, Zulässigkeit etc.

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Fahrgestell und Aufbau

Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Schwingungsdämpfer, Radlager, Achskörper etc.

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Lärmentwicklung und Abgase

Abgasanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc.

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Ausrüstung/sonstige Ausstattung

Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten, Hupe, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme etc.

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Feuersicherheit

Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.

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UMA

Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten (ehemals Abgasuntersuchung) Ölundichtigkeiten ect.

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Gasanlagenprüfung

Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine wiederkehrende Untersuchung, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Dies erfolgt in einem separaten Abschnitt zusätzlich zu der Hauptuntersuchung .

Bei der GAP werden unter Anderem folgende Punkte überprüft:
Sichtprüfung des Systems und Befestigung der Komponenten
Funktionstest und Dichtheitsprüfung.

Eine GAP ist insbesondere auch nach einer Gasanlagenreparatur, nach einem Unfall oder nach einem Fahrzeugbrand erforderlich.

§§ 41, 42 BO-Kraft

Wir untersuchen Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr).

Die Untersuchungen nach §§41, 42(1) bzw. 42(1) BOKraft betreffen Taxis, Mietwagen, KOM und alle anderen Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung. Diese Kraftfahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zur Untersuchung nach BOKraft.

Die BOKraft steuert den Betriebsablauf in einem Verkehrsunternehmen und definiert die Mindestanforderungen (Ausrüstung und Beschaffenheit) für KFZ im Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr/Oberleitungsbusverkehr.